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Herzlich willkommen

im Geoportal des WAZV Werder-Havelland.

 

Unser Verband bietet seinen Bürgern auf der Grundlage einer modernen Informations- und Kommunikationstechnik die Möglichkeit, Zugang zu den Geodaten des WAZV zu erhalten und verkürzt somit den Informationsfluss zwischen Verband und Bürger.


Was sind Geodaten?

Geodaten sind Informationen, die eine Zuordnung zu einer räumlichen Lage besitzen (Georeferenz). Die Lagedefinition kann durch direkten Raumbezug in Form von Koordinaten, oder durch indirekten Bezug auf ein administratives Gebiet (Land, Stadt, Straße) erfolgen.


Was bietet Ihnen das Geoportal?
Auf dieser Plattform informiert der WAZV mit Hilfe der eingebundenen Geodaten Trink- und Schmutzwasseranlagen in seinem Verbandsgebiet.

Einzelne Themen können in einer Kartenanwendung angezeigt und gedruckt werden sowie mit weiteren Informationen von Geodatenanbietern wie z. B. Liegenschaftskarte, Luftbildaufnahmen kombiniert werden.


Aktualisierung/Haftung
Wir sind bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.
In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Der Verband behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.


Verweise und Links
Der Verband distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten direkter oder indirekter Links zu anderen Seiten auf unserer Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen.


Urheberrecht

Alle hier veröffentlichten Daten unterliegen dem Urheberrecht.


Wichtiger Hinweis
Die Daten dienen ausschließlich informatorischen Zwecken und ersetzen keine Genehmigungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Anträge und Widersprüche im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zivilrechtliche Verträge nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen Antrag oder einen Widerspruch enthalten, ist deren Wiederholung per Telefax: 03327 737540 oder postalisch an WAZV Werder-Havelland, Am Markt 13 A, 14542 Werder (Havel) zu stellen. Bei Anfragen per E-Mail ist stets die postalische Adresse anzugeben.

 


Schutzzonen

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Grundwasser weist von Natur aus in der Regel keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen von Stoffen auf und hat deshalb eine besondere Bedeutung für die Trinkwasserversorgung. Dem vorsorgenden Schutz des Trinkwassers kommt daher ein entscheidendes Gewicht zu. Im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung ist das Grundwasser vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen sowie als Bestandteil des Naturhaushaltes flächendeckend zu schützen. In Trinkwasserschutzgebieten sind die gesetzlichen festgelegten Ver- und Gebote in den einzelnen Bereichen der Schutzzonen bei der Planung von baulichen Anlagen, der landwirtschaftlichen Nutzung oder sonstige Eingriffe in den Natur- oder Bodenkörper zu beachten.

Auskünfte bezüglich der o.g. Ver- und Gebote in den Schutzzonen erteilt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark in 14806 Belzig, Papendorfer Weg 3.


Hydranten

Hydranten sind Betriebsarmaturen des Trinkwassernetzes des WAZV Werder-Havelland. Nach § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Städte und Gemeinden als Aufgabenträger für den Brandschutz im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Löschwasserversorgung zuständig.  Auskünfte zur kapazitiven Eignung von vorhandenen Hydranten zur Löschwasserversorgung werden ausschließlich auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen (bestätigte Löschwasserpläne vom WAZV) durch die Städte und Gemeinden erteilt. Der WAZV haftet nicht für sämtliche Personen und Sachschäden, die durch funktionsunfähige Hydranten im Brandfall entstehen. Der WAZV ist jederzeit berechtigt, Hydranten aus betriebsbedingten Gründen ersatzlos zu entfernen.

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