Der Verband – Gesetzliche Grundlagen
Rechtsform |
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Der Wasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Brandenburg | ||
Gründung |
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Der Zweckverband hat sich zunächst am 02. September 1992 als Abwasserzweckverband gegründet. Zusätzlich zur Abwasserentsorgung wurde nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 29. Oktober 1993 die Aufgabe der Wasserversorgung zum 01. August 1994 übernommen. Der Name des Zweckverbandes lautet seither Wasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland. |
Verbandssatzung |
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Die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 06. November 2008 durch die Verbandsversammlung beschlossen, am 02. Dezember 2008 durch den Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde genehmigt und am 30. Dezember 2008 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdamm-Mittelmark veröffentlicht | ![]() |
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Erste Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland vom 06. November 2008 (Diese Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder Havelland tritt am 01.01.2012 in Kraft) | ![]() |
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Zweite Änderung zur Satzung der Neufassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland vom 06.November 2008 | ![]() |
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Dritte Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland vom 06. November 2008 | ![]() |
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Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren und den Ersatz von Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland |
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