Hinweis zum Gartenwasserzähler (GWZ)

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangt sind, können auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Sie sind verpflichtet den Nachweis durch eine dem Stand der Technik entsprechende, geeichte …